ACHTUNG: Nach aktueller CoronaVO keine Beschränkungen mehr in Baden-Württemberg ab 03.04. (Sonntag)
Die Landesregierung hat am 1.4.2022 die neue CoronaVO veröffentlicht, die ab 3.4.2022 und zunächst bis längstens 1.5.2022 gilt und dem Gastgewerbe wieder zahlreiche Freiheiten zurückgeben.
Die bisherigen Zugangsregelungen in Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte (auch ohne Test)).
Was jetzt noch gilt?