Bitte beachten: Im Innenbereich ist der Aufenthalt nach aktueller Corona-Verordnung nur mit einem gültigen Genesenen- oder Impfnachweis und einem aktuellen Negativtest ("2G+"-Regel) gestattet.
Für alle Erwachsenen, bei denen die 2. Impfung (Abschlussimpfung) bzw. Genesung nicht länger als 6 Monate zurück liegt, entfällt die zusätzliche Testnachweispflicht. Ebenso für alle Schüler bis 18 Jahre.
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