Mo., 06.12.2021 - 13:47 Veröffentlicht von: Schligger

Bitte beachten: Im Innenbereich ist der Aufenthalt nach aktueller Corona-Verordnung nur mit einem gültigen Genesenen- oder Impfnachweis und einem aktuellen Negativtest ("2G+"-Regel) gestattet.
Für alle Erwachsenen, bei denen die 2. Impfung (Abschlussimpfung) bzw. Genesung nicht länger als 6 Monate zurück liegt, entfällt die zusätzliche Testnachweispflicht. Ebenso für alle Schüler bis 18 Jahre.
#läuuuuft #2gparty #oazapftis

  • bistro-schligger news allgemein corona-verordnung
    Schön wenn man mal wieder so zusammen sitzt!! (06.12.21) | News | Bistro Schligger – Die kultige Kneipe im Herzen von Leinzell