Fr., 01.04.2022 - 16:25 Veröffentlicht von: Schligger

Die Landesregierung hat am 1.4.2022 die neue CoronaVO veröffentlicht, die ab 3.4.2022 und zunächst bis längstens 1.5.2022 gilt und dem Gastgewerbe wieder zahlreiche Freiheiten zurückgeben.

Die bisherigen Zugangsregelungen in Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte (auch ohne Test)).

Was jetzt noch gilt?

- Der Zutritt zu Diskotheken, Clubs und clubähnlichen Betrieben ist ebenfalls unbeschränkt möglich, die bisherige Regelung 2G-Plus entfällt ersatzlos. Auch zu diesen Betrieben hat jeder Gast Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (Jugendschutzbeschränkungen u.Ä. gelten weiterhin).
- Die Maskenpflicht für Gäste in den Betrieben (auch in Diskotheken) entfällt, Masken werden nur noch empfohlen.
- Eine Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, in Arzt- und Zahnarztpraxen, Einrichtungen des Rettungsdienstes etc.
- Mit dem Fall der Zugangsregelungen fallen auch Testnachweise für den Zutritt weg.
- Eine Testpflicht gilt nur noch in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc.
- Die Masken- und Testpflicht von Beschäftigten richtet sich nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung, vgl. unten.
- Der Abstand von 1,5 Metern wird ebenfalls nur noch empfohlen.
- Gleiches gilt für Hygieneempfehlungen (das bisher notwendige Hygienekonzept nach der alten CoronaVO ist entfallen).
- Schon seit 19.03.2022 gibt es keine Personenbegrenzungen mehr für Ungeimpfte bei privaten Zusammenkünften/Veranstaltungen
- Ebenfalls sind zum 19.03.2022 schon die Kapazitätsobergrenzen bei Veranstaltungen komplett entfallen.

Weiterführende Infos unter:
https://www.dehogabw.de/informieren/branchenthemen/coronavirus/coronavo/corona-verordnung-des-landes.html