Mo., 31.01.2022 - 16:06 Veröffentlicht von: Schligger

Baden-Württemberg hat kürzlich die Corona-Regeln für Geschäfte, Gastronomie und Großveranstaltungen gelockert. Die neue Corona-Verordnung ist am Freitag, 28.01.2022, in Kraft getreten.
Statt Alarmstufe 2 gilt jetzt Alarmstufe 1. Für den Besuch im Restaurant, in der Bar oder im Café gelten ab sofort weniger strenge Maßnahmen.
So gilt nach der aktuellen "2G"-Regel zum Beispiel keine Sperrstunde mehr.
Auch entfällt die Testpflicht für alle vollständig Geimpfte (nicht länger als 9 Monate nach der Zweitimpfung) und Genesene (nicht länger als 3 Monate nach Infektion).