Do., 28.10.2021 - 14:09 Veröffentlicht von: Schligger

Geimpfte Beschäftigte der Gastronomie müssen seit Donnerstag in BW keine Maske mehr tragen, wenn der Betrieb die 2G-Option wählt. Doch damit könnte schon bald wieder Schluss sein. (Bildquelle: SWR)

Für Beschäftigte in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen entfällt ab heute die Maskenpflicht, sofern die 2G-Regel gilt. Das Sozialministerium des Landes hatte die Corona-Verordnung entsprechend angepasst. Bisher durften nur geimpfte oder genesene Gäste auf die Maske verzichten. Nun gilt dies auch für Beschäftigte, deren Chefs das 2G-Optionsmodell für den Betrieb wählen. Die Verordnung gilt bis zum 24. November und nur in der Corona-Basisstufe, also solange weniger als 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegt sind. Geregelt wird auch der Betrieb von Weihnachtsmärkten.

Konkret bedeutet die neue Regelung, dass auch geimpfte Mitarbeitende, beispielsweise von Restaurants oder Cafés, auf eine Maske verzichten können - wenn sie dem Arbeitgeber ihren Impf- oder Genesenenstatus freiwillig nachweisen. Die letzte Entscheidung darüber, ob die Maske abgelegt werden darf, liegt jedoch beim Arbeitgeber.

DEHOGA bemängelt Planbarkeit bei drohender nächster Corona-Warnstufe

Möglicherweise ist schon nächste Woche Schluss mit der neuen Freiheit. Denn weil die Zahl der Covid-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen steigt, rechnet das Landesgesundheitsministerium schon bald mit dem Erreichen der nächsten Corona-Warnstufe. In dieser ist das 2G-Modell nicht mehr möglich. Der Landesgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Daniel Ohl spricht von einer "schwierigen Planbarkeit". Man wünsche sich das 2G-Optionsmodell auch in der Warnstufe, so Ohl weiter. Ein sicherer Gaststättenbesuch sei sowohl bei 3G als auch 2G gewährleistet.

Unabhängig von der aktuellen Kritik hatte die Gastronomie die neuen Regelung befürwortet. Die Befreiung der Maskenpflicht unter bestimmten Bedingungen sei begrüßenswert, so Ohl. Natürlich sei es für die Beschäftigten eine Erleichterung, bei der Arbeit keine Maske mehr tragen zu müssen.

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    ACHTUNG: Bei 2G entfällt Maskenpflicht für Beschäftigte in Baden-Württemberg!! (28.10.21) | News | Bistro Schligger – Die kultige Kneipe im Herzen von Leinzell