ACHTUNG: Ab 16.08. ist Aufenthalt im Innenbereich nur nach "3G-Regelung" gestattet!
Im Innenbereich ist der Aufenthalt nach aktueller Corona-Verordnung nur noch mit einem gültigen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis ("3G-Regel") gestattet.
Des Weiteren gelten aktuell unabhängig von der Inzidenz folgende Kontaktbeschränkungen:
In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht. Im Freien gilt die Maskenpflicht, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt nicht beim Essen und Trinken.